Krebspatienten stehen viele sozialrechtliche Vergünstigungen zu, und sie haben spezielle
Rechte am Arbeitsplatz. Die Regelungen sind abhängig davon, ob der Betroffene gesetzlich
oder privat versichert ist, ob er angestellt oder als Beamter tätig ist - und zum Teil
auch davon, in welchem Bundesland er wohnt. Gesetzlich Versicherte erhalten beispielsweise
bei Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber Krankengeld.
Dieses beträgt 70% des Brutto-, aber maximal 90%des Nettolohns und wird für längstens
78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Tritt aufgrund der Krebserkrankung eine
teilweise oder vollständige Arbeitsunfähigkeit ein, kann eine Erwerbsminderungsrente
beantragt werden. Gesetzlich versicherte Patienten müssen überdies bei vielen Leistungen
Zuzahlungen in Kauf nehmen. Allerdings gibt es pro Jahr eine Höchstgrenze, die sogenannte
Belastungsgrenze, die bei maximal 2% des jährlichen Familien-Bruttoeinkommens liegt.
Erste Anlaufstelle bei allen sozialrechtlichen Fragen ist für Patienten zunächst der
Sozialdienst ihres Krankenhauses. Jürgen Walther berät Patienten beim Sozialdienst des
Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen in Heidelberg. Im aktuellen Experteninterview
nimmt er Stellung zu den häufigsten Beratungsanliegen.
Unter www.krebsgesellschaft.de/thema_dezember2013
finden Interessierte zudem hilfreiche Tipps und Adressen.
Quelle www.krebsgesellschaft.de
Dezember 2013 |
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Literaturreferate
Capecitabin zu Anthrazyklin- und Taxan-basierter neoadjuvanter Therapie bei primärem Brustkrebs
Paclitaxel dosisdicht bei fortgeschrittenem Ovarialkrebs