Wer ist besonders gefährdet?
SARS-CoV-2 ist hoch ansteckend. Insbesondere PatientInnen mit Krebs- und Blutkrankheiten befürchten
einen schweren Infektionsverlauf bei Infektion mit SARS-CoV-2. Während es bisher nur wenige
Erfahrungen mit COVID-19 bei KrebspatientInnen gibt, sind andere Virusinfektionen der oberen Luftwege
gut bekannt. Besonders gefährdet sind PatientInnen mit einem geschwächten Immunsystem durch Leukämien,
Lymphome bei aktiver Erkrankung, einer niedrigen Zahl weißer Blutkörperchen, niedrige
Immunglobulinwerte, langdauernde Unterdrückung des Immunsystems, z.B. durch Kortison oder
allogene Stammzelltransplantation und andere zelluläre Therapien. Demgegenüber haben viele
andere KrebspatientInnen mit chronischer und gut beherrschter Erkrankung oder nach einer
erfolgreichen Erstbehandlung kein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei
Ansteckung mit SARS-CoV-2.
Worauf müssen KrebspatientInnen besonders achten?
Die empfohlenen Schutzmaßnahmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und
des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gelten auch für KrebspatientInnen. Das sind die
freiwillige Isolation (weitestgehende Einschränkung sozialer Kontakte, Abstand zu anderen halten),
Beachten erster Krankheitszeichen wie Husten und Fieber sowie Handeln (bei Krankheitszeichen
sofortige telefonische oder elektronische Kontaktaufnahme mit Arzt oder Krankenhaus).
DGHO aktualisiert Empfehlungen zur Entscheidungsfindung
In ihren aktualisierten Empfehlungen rät die DGHO PatientInnen mit Blut- oder Krebserkrankungen,
besonders achtsam zu sein und den Empfehlungen der Gesundheitsbehörden, vor allem zur freiwilligen
Isolation, zu folgen. Die Entscheidung über Verzögerungen oder Änderungen einer Krebstherapie
müssen individuell getroffen werden. In diesem Zusammenhang macht Prof. Dr. med. Lorenz Trümper,
Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO und Direktor der Klinik für Hämatologie und Medizinische
Onkologie der Universitätsmedizin Göttingen, deutlich: "Die Angst vor einer Infektion mit dem
Coronavirus darf die Bekämpfung einer bereits existierenden, lebensgefährlichen Blut- oder
Krebserkrankung nicht beeinträchtigen. Wir werden alles daransetzen, dass Patientinnen und
Patienten mit einer akuten Leukämie oder einer anderen, lebensbedrohlichen Krebskrankheit auch
weiterhin die bestmögliche Behandlung bekommen."
Bei der Entscheidung, ob Krebstherapien verschoben werden müssen, muss der Nutzen der
Behandlung gegen den möglichen Schaden, d.h. Nebenwirkungen, abgewogen werden. Dabei ist das
individuelle Erkrankungsrisiko unterschiedlich, u.a. abhängig von den Lebensumständen und den
persönlichen Kontakten. Bei den meisten akut an Krebs erkrankten PatientInnen steht der Nutzen
einer sinnvollen und geplanten Krebstherapie über dem Risiko einer möglichen Infektion mit dem
Coronavirus. Prof. Lorenz Trümper: "Bei Patientinnen und Patienten mit chronischer und gut
beherrschter Krebskrankheit kann individuell über eine Therapieverschiebung entschieden werden."
Die aktualisierten Empfehlungen der DGHO können abgerufen werden unter:
https://www.dgho.de/aktuelles/news/news/2020/covid-19-bei-krebspatienten-leitlinie-und-patienteninformation-aktualisiert
Kontakt:
Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V.
DGHO Hauptstadtbüro
V.i.S.d.P. Michael Oldenburg
Telefon: 030 27 87 60 89-0
Fax: 030 27 87 60 89-18
E-Mail: oldenburg@dgho.de
Internet: www.dgho.de
März 2020 |
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Literaturreferate
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