„Kostenübernahme für Cannabis gesichert“
Gesetz zur vereinfachten Verordnung von Cannabis als Medizin im Deutschen Bundestag verabschiedet

Die Deutsche Schmerzliga e. V. (DSL) und die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V. (DGS) begrüßen die einstimmige Verabschiedung des Gesetzes zum Einsatz von Cannabis als Medizin im Deutschen Bundestag. Danach können künftig schwerkranke Patienten zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung mit Cannabis- Arzneimitteln versorgt werden.

Mit dem nun vorliegenden Gesetz wird nicht nur eine Vereinfachung der Verordnung von Cannabis als Medizin möglich, sondern in vielen Fällen insbesondere auch die Kostenübernahme durch die Krankenkassen gesichert. So dürfen Krankenkassen die Erstattung der mit der Verordnung von Cannabis-haltigen Arzneien verbundenen Kosten nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern und werden gleichzeitig verpflichtet, die Entscheidung über die Kostenübernahme binnen 5 Wochen (bei Patienten im Rahmen der SAPV binnen 3 Tagen) ab Antragstellung zu treffen.

„Hiermit fällt voraussichtlich ab März 2017 für viele Menschen mit chronischen therapieschwierigen Schmerzen die entscheidende Hürde für den medizinischen Einsatz von Cannabis-haltigen Arzneien und wir dürfen hoffen, dass mit dieser fraktionsübergreifend getroffenen Entscheidung des Deutschen Bundestages sowohl das frustrierende Warten auf einen Entscheid über die Kostenübernahme als auch die hohe Zahl an ablehnenden Bescheiden endlich ein Ende hat“, fasst PD Dr. Michael A. Überall, Präsident der Deutschen Schmerzliga e.V. (DSL) und Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS), seine Erwartungen bzgl. der positiven Auswirkungen dieses Gesetzes zusammen.

„Erfreulich ist auch“, so Überall weiter, „dass die im Rahmen der Anhörungen im Gesundheitsausschuss sowie in zahlreichen schriftlichen Stellungnahmen seitens Patienten- und Ärzteorganisationen formulierten Änderungsempfehlungen von den Fraktionen der Regierungskoalition aufgenommen und in dem nun verabschiedeten Gesetzestext zum größten Teil auch wirklich umgesetzt wurden. Diese positive Erfahrung und der konstruktive Dialog lässt hoffen, dass wir auch bezüglich anderer Anliegen chronisch schmerzkranker Menschen mit den verantwortlichen Gesundheitspolitikern ins Gespräch kommen und gemeinsam patientenorientierte Lösungen entwickeln können.“

Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS)
Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) ist mit rund 4.000 Mitgliedern die größte Gesellschaft praktisch tätiger Schmerztherapeuten in Europa. Sie setzt sich für ein besseres Verständnis und für bessere Diagnostik und Therapie des chronischen Schmerzes ein. Bundesweit ist sie in 129 regionalen Schmerzzentren organisiert, in denen interdisziplinäre Schmerzkonferenzen veranstaltet werden. Oberstes Ziel der DGS ist die Verbesserung der Versorgung von Menschen mit chronischen Schmerzen. Dies kann nur durch die Etablierung der Algesiologie in der Medizin erreicht werden. Dazu gehört die Qualitätssicherung in der Schmerzmedizin durch die Etablierung von Therapiestandards sowie die Verbesserung der Aus-, Fort- und Weiterbildung auf den Gebieten der Schmerzdiagnostik und Schmerztherapie für Ärzte aller Fachrichtungen. Um die Bedürfnisse von Patienten noch besser zu verstehen, arbeitet die DGS eng mit der Patientenorganisation Deutsche Schmerzliga e.V. (DSL) zusammen.

Deutsche Schmerzliga e. V. (DSL)
Die Deutsche Schmerzliga e.V. (DSL) macht sich seit über 25 Jahren stark für die Belange von Menschen, die unter chronischen Schmerzen leiden und steht Patienten als zentrale Anlaufstelle zur Verfügung. Die DGS gibt den Schmerztherapieführer heraus, in dem alle Mitglieder aufgelistet sind. Gemeinsam mit der Deutschen Schmerzliga e.V. organisiert die DGS den jährlich stattfindenden Deutschen Schmerz- und Palliativtag in Frankfurt/Main.

Weiterführende Links:

www.dgschmerzmedizin.de

www.schmerzliga.de

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V.



Januar 2017

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Literaturreferate
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